Häufige Fragen und Antworten
Wer macht die Fotos?
Ich, Axel Schuldt.
Kann ich Ihre Fotos für meine eigenen Projekte nutzen
Sie können individuelle Nutzungsrechte an meinen Rügen-Fotos erwerben und die Aufnahmen dann für Ihre Flyer-Werbung, Wandbilder oder Broschüren, Berichte, Websites und für andere Zwecke verwenden. Wenn Sie dabei eine gezielte Beratung wünschen, werde ich Ihnen gern auch persönlich weiterhelfen. Parallel zum Online-Fotoarchiv bietet mein privates Büroarchiv unzählige weitere Motive.
Außerdem besteht immer die Möglichkeit, meinen Fotoservice in Anspruch zu nehmen. Neben günstigen Preisen und professioneller Ausrüstung bring ich hier über 15 Jahre Erfahrung mit: Viele Rüganer beauftragen mich mit der Fotografie Ihrer Ferienwohnungen und Ferienhäuser, mittlerweile über 400 in der Gesamtzahl (ruegenmagic.de). Dadurch weiß ich, was (nicht) wirkt, was Ihre Kunden tatsächlich erwarten, welche Tricks das Motiv aufwerten (bspw. aktive Lampen am Tag) und wie eine sorgfältige Nachbearbeitung auszusehen hat. Daneben bin ich, wie mein Fotoarchiv hoffentlich zeigt, auch offen für andere Projekte. Rufen Sie einfach mal an: 038393-669625
Preise der Fotolizenzen
Meine Fotopreise orientieren sich an der Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), sind also branchenüblich. Der Preis berücksichtigt Ausrüstungskosten, die Zeit zum Aufsuchen der Orte und die Zeit für das Fotografieren selbst – also alles, was es Ihnen letztendlich an Geld, Zeit und Weg sparen würde. Konkrete Zahlen fragen Sie aber bitte an, unter Nennung des Bildzwecks und ggf. der Auflage. An letzteren sind Preis und die Freiheiten bei der Nutzung der Bilder gebunden.
In welchem Format liegen die Bilder vor?
Alle Fotos liegen im JPG- oder DNG-Format vor. In den meisten Fällen fotografiere ich im RAW-Format und kann auf Anfrage weitere Dateiformate liefern.
Kann ich meine Fotos über Ihre Fotodatenbank vermarkten?
Momentan ist dies leider nicht vorgesehen.
Bieten Sie eine Rückerstattung an?
Da Sie hier alle Bilder vor dem Kauf gut einschätzen können, sind "Rückgaben" nicht möglich.
Allgemeine Hinweise zu den Nutzungsrechten
Klärung Rechte Dritter
Der Lizenzgeber überträgt ausschließlich das fotografische Nutzungsrecht. Die Klärung anderer Rechte an der Aufnahme, insbesondere von Persönlichkeits-, Marken- und Designrechten, obliegt dem Lizenznehmer selbst. Der Lizenzgeber übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Exklusivität
Dem Lizenzgeber bleibt es unbenommen, die Aufnahme zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Auf Wunsch können Sie auch ein exklusives Nutzunsrecht erwerben, das nur für Sie gilt
Urhebernennung
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Lizenznehmer verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung an üblicher Stelle auf den Urheber der Aufnahme hinzuweisen. Die Urhebernennung hat zu lauten: ©fotos-ruegen.de Der Lizenzgeber versichert, die Aufnahme selbst erstellt zu haben und somit Urheber zu sein.
Recht zur Unterlizensierung
Der Lizenznehmer ist nicht zur Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte berechtigt. Derartige Unterlizenzen können nur durch den Lizenzgeber eingeräumt werden.
Online-Werbung, Print, Bewegtbilder, redaktionelle Nutzung
Prinzipiell ermöglicht der Lizenzgeber jedem möglichst individuelle Nutzungsrechte, um der Vielfalt der Vorstellungen über die Verwendung des Lizenzmaterials gerecht zu werden. Als Richtschnur lässt sich aber folgendes benennen:
Die Verwendung des Lizenzmaterials zu Werbezwecken in gedruckter Form, bspw. in Magazinen, Flyern, Tageszeitungen, Plakaten, Merchandise, Broschüren, Exposees, Produktkataloge, Tagespresse, Anzeigenblätter, Wochenzeitungen, Zeitschriften oder Kundenzeitschriften, ist auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck und die Auflage beschränkt.
Die Nutzung im Fernsehen, Kino, auf Infoscreens und DVD/Bluray-Filmen ist auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck und Zeitraum beschränkt.
Die Nutzung auf DVDs, CDs, Datenspeichern ist beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck.
Die Nutzung des Lizenzmaterials zum redaktionellen Gebrauch ist beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck und die Auflage.
Die Online-Nutzung auf Portalen, Onlinezeitungen, Periodicals, Intranets, Blogs, Apps, ebooks, epaper, Newsletter, Aggregatoren, Nachrichtenportale/PR-Portale ist beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck.